(mb) Gut versichert? Das ist eine Frage, die sich Jugendliche nach dem Schulabschluss stellen müssen, egal ob eine Ausbildung, ein Studium oder ein Praktikum folgen. Welche Versicherungen aber sind wirklich notwendig? „Das muss man individuell betrachten, es gibt keine Pauschallösung“, erläutert Jan Stevens, Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle in Emmerich.
Der Experte gibt einige Tipps zu bestimmten Versicherungen, betont aber: „Man sollte grundsätzlich immer mit einem Versicherungsvertreter über die Details sprechen.“

Berufsunfähigkeit:
Diese Versicherung greift, „wenn ich einen Beruf, den ich erlernt habe, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann“, erläutert Stevens. „So habe ich zumindest eine Grundsicherung.“ Als Beispiel nennt Stevens den gelernten IT-Fachmann, der nach einem Unfall berufsunfähig ist: „Die Versicherung zahlt ihm dann die Rente – auch dann, wenn er später einen neuen Beruf erlernt oder ausübt.“ Für Stevens handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherung, er weiß jedoch aus Erfahrung, dass „die wenigsten Auszubildenden und Studenten daran denken“.

Unfallversicherung:
Vielfach sind die Jugendlichen bereits dahingehend versichert, da in der Regel die Eltern bereits bei der Geburt des Kinder eine entsprechende Versicherung abschließen. „Spätestens aber beim Schulstart oder dem Eintritt in einen Sportverein wird dies nachgeholt“, weiß Stevens. Diese Versicherungen können auch so weitergeführt werden. Es gilt allerdings abzuklären, ob die Unfallversicherung über die Eltern abgedeckt ist oder eine neue abgeschlossen werden muss.

Haftpflicht:
Hier lohnt sich der Blick in die Verträge der Eltern. „Es gibt die Möglichkeit, dass die Kinder über ihre Eltern noch mit versichert sind“, erläutert Stevens, „in der Regel bis zum 27. Lebensjahr.“ Dies ist möglich, da die Ausbildungsvergütung nicht als Gehalt angesehen wird. „Wenn ich beispielsweise nach der Ausbildung übernommen werde und mein erstes Gehalt bekomme, dann muss ich eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen“, sagt Stevens. Diese ist laut des Experten wichtig, weil sie greift, wenn unverschuldet Schäden verursacht werden.

Hausratversicherung:
Diese Versicherung ist nur für Jugendliche interessant, die für Ausbildung oder Studium in eine eigene Wohnung oder eine WG ziehen. „Auch hier lohnt sich ein Blick in die Verträge der Eltern“, rät Stevens, „ob darin ein Zweitwohnsitz oder ein Wohnsitz für das Kind während der Ausbildung oder des Studiums versichert ist.“ Die Versicherung deckt Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Diebstahl, Einbruch und Feuer ab. „Allerdings sollte man auch abwägen, ob der Wert der Einrichtung die Versicherung rechtfertigt“, gibt Stevens zu bedenken.

Kfz-Haftpflicht:
Ein absolutes Pflichtprogramm auch für Auszubildende ist die Kfz-Haftpflicht, ebenso für Roller-Besitzer. „Auch hier sollte man schauen, was in den Policen der Eltern steht“, sagt Stevens. So kann beispielsweise das Auto des Kindes als Dritt- oder Viertwagen der Eltern angemeldet werden.

Kfz-Teilkasko:
Sturm, Glasbruch, Brand, Diebstahl und Tierbiss werden durch die Teilkasko abgedeckt, ebenso Wildschäden. „Hierbei sollte man in jeden Fall schauen, ob es noch eine Differenzierung zu ‚Haarwild‘ gibt“, rät Stevens. Ob sich statt der Teil- möglicherweise eine Vollkaskoversicherung lohnt, hängt in erster Linie vom Wert des Fahrzeugs ab. „Die Vollkasko ist bei Neuwagen und Leasing-Fahrzeugen wichtig“, sagt der Fachmann.

Rechtsschutz:
Unter diese Versicherung fallen die Bereiche Privat-, Verkehrs-, Berufs- sowie Haus- und Wohnungsrechtsschutz-Versicherung (PVBH), die man separat ein- oder ausschließen kann. „Es ist quasi eine umgekehrte Haftpflicht-Versicherung“, erläutert Jan Stevens, „sie greift, wenn mir jemand Schaden zufügt.“