Experte der IHK über Konfliktlösung während der Ausbildung und weitere – mitunter schwierige – Themen für Azubis.

Der Start einer Ausbildung ist ein großer Schritt in Richtung Erwachsenwerden. Und auch hier kann es Probleme und Konflikte geben, die die jungen Erwachsenen lösen müssen. Dies müssen sie allerdings nicht alleine bewältigen, betont Jürgen Kaiser, Ansprechpartner für Berufliche Aus- und Weiterbildung bei der IHK Nieder­rhein.


Kaiser stellt klar: „Probleme sollte man als Auszubildender erst einmal im Betrieb ansprechen, offen mit dem Ausbilder darüber reden.“ In einer festgefahrenen Situation sollte man die Kammer anrufen und sagen, dass es ein Problem gibt. „Damit kommt ein Ausbildungsberater hinzu, der als dritte Instanz bei der Lösung hilft“, erläutert Kaiser. Dieser fährt in die Betriebe, spricht vor Ort mit beiden Parteien. „Solche Anfragen kommen regelmäßig, sie sind kein Theoriefall“, berichtet Kaiser. Die Fragestellungen sind dabei absolut vielfältig, durch den Ausbildungsberater können sie aber in der Regel gelöst werden. Wichtig für die Azubis: Sie können sich vertraulich beim Ausbildungsberater melden. Dieser nimmt erst auf Wunsch des Auszubildenden Kontakt zum Betrieb auf.

Kann auch der Ausbildungsberater nicht mehr weiterhelfen, wäre die nächste Instanz dann bei der IHK ein Schlichtungsausschuss, der vor einem Termin vor dem Arbeitsgericht hinzugezogen wird. Bei einer Kündigung seitens des Betriebes beispielsweise ist der Ausschuss dann die neutrale Schiedseinheit, die versucht, die Lehre fortzuführen.
Wichtig ist laut Kaiser: „Die Probleme nicht eskalieren lassen, besser sich frühzeitig bei der Kammer melden.“
Neben Problemen tauchen im Verlauf der Ausbildung auch immer wieder Fragen auf. Auf einige geht Jürgen Kaiser von der IHK näher ein.

Ausbildungsinhalte
Diese sind im Ausbildungsvertrag klar und transparent fixiert. Wenn der Auszubildende beispielsweise den Eindruck hat, dass ihm die Inhalte nicht vermittelt werden oder er für fachfremde Aufgaben eingesetzt wird, kann er sich an den Ausbildungsberater wenden. „Zunächst sollte er sich beraten lassen, wie er mit einer solchen Situation umgehen kann“, sagt Kaiser.

Kündigung
Die Probezeit dauert in der Regel vier Monate, mindestens aber einen Monat. Sie dient dem Zweck für beide Seiten zu sehen, ob es passt. In dieser Zeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit kündigen.
„Nach der Probezeit ist der Kündigungsschutz gerade für Auszubildende deutlich schärfer als im Arbeitsgesetz“, sagt Kaiser. Denn der Betrieb hat sich dazu verpflichtet, das Ziel der Ausbildung zu erreichen: das Bestehen der Abschlussprüfung. Falls man diese nicht besteht, kann man die Ausbildung auch bis zur nächsten Prüfung verlängern. „Für eine Kündigung müssen während der Ausbildung gravierende Gründe vorliegen“, erläutert Jürgen Kaiser.

Verkürzung
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
a) Der Auszubildende bringt Vorkenntnisse mit, etwa die Allgemeine Hochschulreife = vor Ausbildungsbeginn 0,5 bis 1 Jahr verkürzen
b) Wenn man während der Ausbildung erkennt, dass die Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule gut bis sehr gut sind, kann man einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen = 0,5 Jahr verkürzen
c) Der Auszubildende hat bereits beispielsweise einen kaufmännischen Beruf erlernt und schließt eine weitere Ausbildung in diesem Bereich an = von Beginn an 0,5 bis 1 Jahr verkürzen
„Letztlich muss man stets den individuellen Fall betrachten“, sagt Kaiser. „Man kann beispielsweise auch erst um ein halbes Jahr verkürzen und wenn die Leistungen gut sind, noch einmal ein weiteres halbes Jahr.“

Zusatzqualifikationen
Sie sind zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb zu vereinbaren. In einer exportorientierten Region wie dem Niederrhein kann beispielsweise eine spezielle Weiterbildung in „Business English“ schon während der Lehre sinnvoll sein. Auch zusätzliche Kurse in der Berufsschule sind möglich.

Weitere häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ausbildung beantwortet die IHK im Internet unter www.ihk-niederrhein.de/FAQ-Bildung
Bei der IHK Niederrhein:
www.ihk-niederrhein.de/Aus-und Weiterbildung
Bei der HWK Düsseldorf:
Telefon 0211/8795-632,
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