Der Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten als Azubi, ist also eine Art „Versicherung“, dass alle Beteiligten ihrer Verpflichtung nachkommen. Sowohl der Azubi als auch der Ausbilder müssen den schriftlichen Vertrag unterschreiben. Eine kurze Übersicht zeigt die Inhalte des Vertrages.

1) Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung

Dem Berufsbildungsgesetz zufolge muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildende erlernen muss. Der Ausbilder muss einen sogenannten betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, in dem geregelt ist, in welchen Zeiträumen diese Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden und in welchen Abteilungen der Azubi eingesetzt wird. Dieser betriebliche Ausbildungsplan ist als Anlage Teil des Ausbildungsvertrages.

2) Beginn und Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildungsordnung legt die Dauer der Ausbildung fest. Sie richtet sich nach dem Ausbildungsberuf und beträgt in der Regel drei bis dreieinhalb Jahre. In bestimmten Fällen ist eine Verkürzung oder eine Verlängerung möglich.

3) Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Der Ort, an dem die Ausbildung stattfindet, muss im Ausbildungsvertrag vermerkt sein. Können bestimmte Ausbildungsschritte nicht im Betrieb stattfinden oder sind ergänzende Ausbildungsmaßnahmen notwendig, dann muss das ebenfalls im Vertrag stehen.

4) Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit

Die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen setzen die oberen Grenzen. Darin sind unter anderem die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten, Wochenend- und Feiertags-Arbeitszeiten und Pausen geregelt. Auszubildende dürfen bis zu acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Abweichungen und Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Zeiten, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, sind Überstunden und müssen vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden.

5) Dauer der Probezeit

Die Probezeit muss mindestens einen Monat betragen, darf aber nicht länger als vier Monate dauern. Sie steht am Anfang der Ausbildung und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen allerdings nicht genannt werden.

6) Zahlung und Höhe der Vergütung

Der Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese muss mindestens jährlich steigen und für jedes Ausbildungsjahr im Vertrag festgehalten sein. Seit 1. Januar gilt auch für Auszubildende ein monatlicher Mindestlohn ab dem 1. Lehrjahr (die sogenannte Mindestausbildungsvergütung) von mindestens 515 Euro. In den nächsten Jahren steigen die Gehälter für Auszubildende weiter an: 2021 sind es 550 Euro, 2022 dann 585 Euro und 2023 sind es 620 Euro. Ausnahmen gibt es, wenn Unternehmen und Gewerkschaften eigene Vereinbarungen treffen, etwa für eine bestimmte Branche.

7) Dauer des Urlaubs

Die Anzahl der Urlaubstage im Jahr muss im Arbeitsvertrag stehen. Ist der Urlaub in Werktagen angegeben, entspricht eine Woche sechs Urlaubstagen. Ist der Urlaub in Arbeitstagen angegeben, entspricht eine Woche fünf Urlaubstagen. Die Anzahl der Mindest-Urlaubstage ist im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen.

8) Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann

Diese Voraussetzungen regelt Paragraph 22 des Berufsbildungsgesetzes. Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit kündigen (s. 5). Nach der Probezeit können beide Seiten fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Azubi hat zudem noch die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn er die angefangene Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst. Die Angabe von Gründen ist auf jeden Fall notwendig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9) Allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Dieser Hinweis informiert den Auszubildenden über Regelungen und Vereinbarungen, die – im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen – zu Vergünstigungen führen oder die Arbeitsbedingungen im Betrieb verbessern.